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VPB-V 2017 · Verantwortliche Personen im Bergbau 2017

§ 21 VPB-V 2017Lehrveranstaltung einschlägiger Art – Andere Tätigkeiten im Bohrlochbergbau

1. Abschnitt Vorbildung

In KraftAmtlicher Text

Für Bergbaubetriebe, in denen überwiegend gasförmige oder flüssige Kohlenwasserstoffe gewonnen, aufbereitet oder gespeichert werden, gilt eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung Bohrlochbergbau gemäß Anlage 2 als Lehrveranstaltung einschlägiger Art.