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VPB-V 2017 · Verantwortliche Personen im Bergbau 2017

§ 42 VPB-V 2017Kenntnis über Rechtsvorschriften

1. Abschnitt Leitung und technische Aufsicht

In KraftAmtlicher Text

Es ist nachzuweisen, dass die namhaft gemachten Personen über eine hinreichende Kenntnis der im § 174 Abs. 1 MinroG angeführten Rechtsvorschriften verfügen, soweit diese Kenntnisse für die Ausübung der Tätigkeiten in Betracht kommen. Hiefür gelten die §§ 32 bis 36 sinngemäß.