VPB-V 2017 · Verantwortliche Personen im Bergbau 2017
§ 49 VPB-V 2017Übergangsbestimmungen
6. Hauptstück Übergangs- und Schlussbestimmungen
Verfahren zur Vormerkung von verantwortlichen Personen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung anhängig geworden sind, sind nach den Bestimmungen der Verordnung über verantwortliche Personen im Bergbau 2011, BGBl. II Nr. 304/2011 , zu Ende zu führen.