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VPB-V 2017 · Verantwortliche Personen im Bergbau 2017

§ 9 VPB-V 2017Einschlägige Hochschulausbildung – Bauangelegenheiten

1. Abschnitt Vorbildung

In KraftAmtlicher Text

Als einschlägige Hochschulausbildung gilt für Bergbaubetriebe mit überwiegend Bauangelegenheiten eine erfolgreich abgeschlossene Universitätsausbildung in einem der folgenden Studien:

1. Bauingenieurwesen und Infrastrukturmanagement,

2. Bauingenieurwesen.