VPB-V 2017 · Verantwortliche Personen im Bergbau 2017
§ 9 VPB-V 2017Einschlägige Hochschulausbildung – Bauangelegenheiten
1. Abschnitt Vorbildung
Als einschlägige Hochschulausbildung gilt für Bergbaubetriebe mit überwiegend Bauangelegenheiten eine erfolgreich abgeschlossene Universitätsausbildung in einem der folgenden Studien:
1. Bauingenieurwesen und Infrastrukturmanagement,
2. Bauingenieurwesen.