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Beschleunigte Zustellung von bei bestimm · Beschleunigte Zustellung von bei bestimmten Vertretungsbehörden im Ausland beantragten Reisepässen

§ 0 Beschleunigte Zustellung von bei bestimm

In KraftAmtlicher Text

Verordnung des Bundesministers für Europa, Integration und Äußeres über die beschleunigte Zustellung von bei bestimmten Vertretungsbehörden im Ausland beantragten Reisepässen

StF: BGBl. II Nr. 98/2017

Auf Grund des § 17 Abs. 3 des Passgesetzes 1992, BGBl. Nr. 839/1992 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 52/2015 , wird verordnet: