§ 1 Abkommen über die Verbindung der österre
ARTIKEL 1
Gegenstand dieses Abkommens ist die Verbindung der Schnellstraße S 10 auf dem Gebiet der Republik Österreich und der Autobahn D 3 auf dem Gebiet der Tschechischen Republik an der österreichisch-tschechischen Staatsgrenze zwischen den Gemeinden Wullowitz und Dolní Dvořiště.