Reifen- und Vulkanisationstechnik-Ausbil · Reifen- und Vulkanisationstechnik-Ausbildungsordnung
§ 11 Reifen- und Vulkanisationstechnik-AusbilWiederholungsprüfung
Praktische Prüfung
(1) Die Lehrabschlussprüfung kann wiederholt werden.
(2) Bei der Wiederholung der Prüfung sind nur die mit „Nicht genügend“ bewerteten Prüfungs-gegenstände zu prüfen.