HS-RVBV · Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsraum- und -verwaltungsbeitragsverordnung
§ 1 HS-RVBVGeltungsbereich
Diese Verordnung regelt die Grundsätze für
1. die Zuweisung von Räumen und
2. die Zahlung von Beiträgen zum Verwaltungsaufwand an Hochschülerinnen- und Hochschülerschaften und Vertretungen von Studierenden an Bildungseinrichtungen, an denen keine Hochschülerinnen- und Hochschülerschaft eingerichtet ist.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2025-06-26