HS-RVBV · Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftsraum- und -verwaltungsbeitragsverordnung
§ 9 HS-RVBVInkrafttreten und Übergangsbestimmungen
Die Verordnung tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft und ist bezüglich der Beiträge zum Verwaltungsaufwand erstmals für die Erstellung des Jahresvoranschlages für das Wirtschaftsjahr 2018/2019 anzuwenden.