RW-VG · Referenzwerte-Vollzugsgesetz
§ 11 RW-VGMeldung an die ESMA
Die FMA hat der ESMA jährlich eine zusammenfassende Information über alle gemäß den §§ 4 bis 6 verhängten Verwaltungssanktionen und andere Maßnahmen, mit Ausnahme von Maßnahmen mit Ermittlungscharakter, zu übermitteln.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2018-01-01