RW-VG · Referenzwerte-Vollzugsgesetz
§ 15 RW-VGVerweise
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2018-01-01
RW-VG · Referenzwerte-Vollzugsgesetz
Soweit in diesem Bundesgesetz auf andere Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.