Übereinkommen von Minamata über Quecksil · Übereinkommen von Minamata über Quecksilber
§ 1 Übereinkommen von Minamata über QuecksilZiel
Artikel 1
Ziel dieses Übereinkommens ist es, die menschliche Gesundheit und die Umwelt vor anthropogenen Emissionen und Freisetzungen von Quecksilber und Quecksilberverbindungen zu schützen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2025-04-25