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Übereinkommen von Minamata über Quecksil · Übereinkommen von Minamata über Quecksilber

§ 29 Übereinkommen von Minamata über QuecksilUnterzeichnung

Artikel 29

In KraftAmtlicher Text

Dieses Übereinkommen liegt für alle Staaten und Organisationen der regionalen Wirtschaftsintegration am 10. und 11. Oktober 2013 in Kumamoto, Japan, und anschließend bis zum 9. Oktober 2014 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zur Unterzeichnung auf.