§ 1 Zusätzliche Mittel aus dem von der Energ
Von dem von der Energie-Control Austria verwalteten Sondervermögen, bestehend aus
1. dem Restbetrag des gemäß § 8 des KWK-Gesetzes, BGBl. I Nr. 111/2008 , bis Ende 2010 für den Kostenersatz für bestehende und modernisierte KWK-Anlagen vorgesehenen Sondervermögens und
2. dem Restbetrag des Sondervermögens, das gemäß § 69 schafts- und -organisationsgesetz 2010 (Anm.: richtig: gemäß § 69 Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz 2010) , BGBl. I Nr. 143/1998 , in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 112/2008 , zur Abdeckung von Erlösminderungen, die infolge der Marktöffnung entstanden sind („stranded costs“), verwendet wurde,
sind 23 Millionen Euro bis spätestens 1. August 2017 und weitere 10 Millionen Euro bis spätestens 1. November 2017 an den Bund zu überweisen.
Verweist auf
- Zusätzliche Mittel aus dem von der Energ Art. 69
- Zusätzliche Mittel aus dem von der Energ Art. 8