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Erprobung des Bildungskompasses im Kinde · Erprobung des Bildungskompasses im Kindergartenjahr 2017/18 (Bund – OÖ)

§ 5 Erprobung des Bildungskompasses im KindeNachweis der widmungsgemäßen Verwendung

Artikel 5

In KraftAmtlicher Text

(1) Zum Nachweis der widmungsgemäßen Verwendung des Bundeszuschusses hat das Land Oberösterreich die Höhe der finanziellen Leistungen nach dieser Vereinbarung, die öffentlichen und privaten Rechtsträgern einer elementarpädagogischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung gewährt wurden, sowie die Personalkosten für die Eigenleistungen des Landes darzustellen.

(2) Das Land Oberösterreich hat den Bundeszuschuss soweit rückzuerstatten, als die widmungsgemäße Verwendung des Zuschusses nicht nachgewiesen werden konnte.

(3) Den Nachweis gemäß Abs. 1 hat das Land Oberösterreich dem Bundesministerium für Familien und Jugend bis 31.12.2018 vorzulegen.