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Erprobung des Bildungskompasses im Kinde · Erprobung des Bildungskompasses im Kindergartenjahr 2017/18 (Bund – OÖ)

§ 7 Erprobung des Bildungskompasses im KindeEvaluierung und Controlling

Artikel 7

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Erprobung des Bildungskompasses wird im Auftrag und auf Kosten des BMFJ vom Charlotte- Bühler- Institut evaluiert.

(2) Das Land Oberösterreich ist verpflichtet, die widmungsgemäße Verwendung der Zweckzuschussmittel durch die am Pilotprojekt beteiligten Rechtsträger von elementarpädagogischen Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen zu überprüfen.