§ 11 Frauenförderungsplan des BundesministeriReformmaßnahmen/Zukunftsprogramme
1. Hauptstück Ziele und Maßnahmen zur Zielerreichung
(1) In Arbeitsgruppen betreffend Verwaltungsreformmaßnahmen, Personalplanung und Personalentwicklung, Neuorganisation und Zukunftsprojekte des Verwaltungsinnovationsprogramms ist auf einen Frauenanteil entsprechend der Zielvorgaben gemäß der Anlage hinzuwirken.
(2) In Struktur- und Reorganisationsprogrammen für die Personalplanung und die Personalentwicklung ist auf die Frauenförderung Bedacht zu nehmen.