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Frauenförderungsplan des Bundesministeri · Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend

§ 16 Frauenförderungsplan des BundesministeriVortragende und Unterrichtsmaterialien

1. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Fortbildung

In KraftAmtlicher Text

(1) Die Erhöhung des Frauenanteils als Vortragende ist anzustreben. Einmal jährlich wird der Gleichbehandlungsbeauftragten eine Liste mit den Prüferinnen und Prüfern des Ressorts übermittelt.

(2) Lehrpläne dürfen keine frauendiskriminierenden Inhalte enthalten und sind um frauenspezifische Themenkreise und Gleichstellungsaspekte zu erweitern.