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Frauenförderungsplan des Bundesministeri · Frauenförderungsplan des Bundesministeriums für Familien und Jugend

§ 18 Frauenförderungsplan des BundesministeriBesetzung von Leitungsfunktionen

2. Förderung des beruflichen Aufstiegs

In KraftAmtlicher Text

(1) Für die Aufnahme, Ernennung und Bestellung gelten sinngemäß die §§ 3 bis 6.

(2) Erfolgt keine Bewerbung von Frauen für Leitungsfunktionen, sind von der Dienstbehörde geeignete Maßnahmen zu setzen, um im Rahmen einer Nachfolgeplanung Frauen für die Übernahme von Führungsverantwortung zu qualifizieren und zu motivieren.