§ 0 Rahmenabkommen über die Zusammenarbeit i
Rahmenabkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Föderativen Republik Brasilien über die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung und höhere Bildung
StF: BGBl. III Nr. 122/2017 (NR: GP XXIV RV 2304 AB 2453 S. 216. BR: AB 9120 S. 823 .)
Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Föderativen Republik Brasilien (im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet) im Bestreben die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu verstärken, im Wunsch die Kontakte in den Bereichen der Bildung und Wissenschaft zu vertiefen haben Folgendes vereinbart:
Die Mitteilungen gemäß Art. 7 Abs. 4 des Rahmenabkommens erfolgten am 12. September 2013 bzw. 6. Juli 2017; das Rahmenabkommen tritt daher gemäß seinem Art. 7 Abs. 4 mit 1. August 2017 in Kraft.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.