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Verordnung Schulprogramm für landwirtsch · Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse

§ 19 Verordnung Schulprogramm für landwirtschMuster und Formblätter

4. Abschnitt Schlussbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

Soweit von der AMA in Zusammenhang mit dem Schulprogramm Online-Formulare oder Formblätter zur Verfügung gestellt werden sowie von der AMA oder vom Bundesminister oder von der Bundesministerin für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Poster im Sinne von Art. 12 der Verordnung (EU) Nr. 2017/40 aufgelegt werden, sind diese zu verwenden.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2023-07-29