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Verordnung Schulprogramm für landwirtsch · Verordnung Schulprogramm für landwirtschaftliche Erzeugnisse

§ 9a Verordnung Schulprogramm für landwirtschPriorität der Milch-Aktion

2. Abschnitt Abgabe von landwirtschaftlichen Erzeugnissen

In KraftAmtlicher Text

Im Rahmen der Genehmigung der maximalen Beihilfezahlung gemäß § 9 Abs. 7 ist der Milch-Aktion gemäß § 7a der Vorrang einzuräumen.