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Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstal · Lehrpläne des Kollegs der Bildungsanstalten für Elementarpädagogik, Hortpädagogik und Sozialpädagogik

§ 1 Lehrpläne des Kollegs der BildungsanstalLehrpläne

In KraftAmtlicher Text

Semesterweise gestaffeltes Inkrafttreten (vgl. § 3):

1.9.2017 (1. Semester)

1.2.2018 (2. Semester)

1.9.2018 (3. Semester)

1.3.2019 (4. Semester)

(1) Für die nachstehend genannten Kollegs der Bildungsanstalten werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne erlassen:

1. Lehrplan des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik (einschließlich Kolleg für Berufstätige)

Anlage 1

2. Lehrplan des Kollegs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik einschließlich der Qualifikation für Hortpädagogik (einschließlich Kolleg für Berufstätige)

Anlage 2

3. Lehrplan des Kollegs der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik (einschließlich Kolleg für Berufstätige)

Anlage 3

(2) Soweit an einer Schule die erforderlichen schulautonomen Lehrplanbestimmungen nicht beschlossen werden, sind diese von der zuständigen Schulbehörde zu erlassen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2023-09-01