WTBG 2017 · Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017
§ 129 WTBG 2017Disziplinarrat-Senat
2. Hauptstück Disziplinarverfahren
Die Bestrafung der in § 128 aufgezählten Berufsvergehen hat durch einen Senat des Disziplinarrates der Kammer der Wirtschaftstreuhänder zu erfolgen.