WTBG 2017 · Wirtschaftstreuhandberufsgesetz 2017
§ 84 WTBG 2017Provisionen – Provisionsvorbehalt
1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
Berufsberechtigten ist die Annahme oder die Gewährung von Provisionen oder die Weitergabe von Aufträgen unter Provisionsvorbehalt verboten.