Frauenförderungsplan BMGF · Frauenförderungsplan BMGF
§ 14 Frauenförderungsplan BMGFGrundausbildung
3. Maßnahmen im Bereich der Aus- und Weiterbildung
Im Rahmen der Grundausbildung ist der zuständigen Gleichbehandlungsbeauftragten oder Kontaktfrau ausreichend Möglichkeit zu bieten, sich vorzustellen und über das B-GlBG und den Frauenförderungsplan zu informieren.