Frauenförderungsplan BMGF · Frauenförderungsplan BMGF
§ 20 Frauenförderungsplan BMGFSpezielle Schulung der Wiedereinsteigerinnen
5. Förderung des Wiedereinstiegs
(1) Die Mitarbeiterinnen sind durch gezielte Förderung der Fortbildung nach dem Wiedereinstieg bei der raschen Reintegration an ihrem Arbeitsplatz zu unterstützen.
(2) Wiedereinsteigerinnen sind vorrangig zu Fortbildungsseminaren zuzulassen.