Frauenförderungsplan BMGF · Frauenförderungsplan BMGF
§ 5 Frauenförderungsplan BMGFSprachliche Gleichbehandlung
2. Maßnahmen zur Zielerreichung
In allen Rechtsvorschriften, internen und externen Schriftstücken sowie Publikationen des Ressorts sind Personenbezeichnungen in weiblicher und männlicher oder in geschlechtsneutraler Form zu verwenden.