Übertragung von Aufgaben gemäß § 7 Abs. · Übertragung von Aufgaben gemäß § 7 Abs. 2 des BHG 2013
§ 2 Übertragung von Aufgaben gemäß § 7 Abs.
Die in § 1 Z 5 angeführten Organisationseinheiten werden als der Generaldirektion für den Strafvollzug und den Vollzug freiheitsentziehender Maßnahmen nachgeordnete haushaltsführende Stellen eingerichtet.