AT · TSch-SV
Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung
Inhalt
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Anwendungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- § 3 Mindestanforderungen an die Haltung von Tieren
- 2. Abschnitt Haltung von Tieren in Zoofachhandlungen und vergleichbaren Einrichtungen
- § 4 Mindestanforderungen an die räumliche Ausstattung
- § 5 Mindestanforderungen an eine kurzfristige Haltung
- § 6 Mindestanforderungen an die Betreuung von Tieren
- § 7 Besondere Anforderungen
- § 9 Kundeninformation
- § 10 Nachzuweisende Fachkenntnisse
- 3. Abschnitt Haltung von Tieren im Rahmen einer sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit
- § 11 Mindestanforderungen an die räumliche Ausstattung
- § 12 Personal
- § 13 Mindestanforderungen an die Betreuung und Einbringung
- § 14 Aufzeichnungen
- § 15 Besondere Voraussetzungen für das Halten von Hunden und Katzen im Rahmen einer sonstigen wirtschaftlichen Tätigkeit
- 4. Abschnitt Haltung von Tieren in Tierheimen
- § 16 Mindestanforderungen an die räumliche Ausstattung
- § 17 Leitung und Betreuungspersonen
- § 18 Mindestanforderungen an die Betreuung der Tiere
- § 19 Aufzeichnungen
- 5. Abschnitt Haltung von Tieren in Tierpensionen
- § 20 Mindestanforderungen an die räumliche Ausstattung
- § 21 Mindestanforderungen an Räumlichkeiten und Unterkünfte, in denen Tiere gehalten werden
- § 22 Personal
- § 23 Aufzeichnungen
- 6. Abschnitt Haltung von Tieren in Tierasylen und Gnadenhöfen
- § 24 Mindestanforderungen an die räumliche Ausstattung
- § 25 Mindestanforderungen an Räumlichkeiten und Unterkünfte von Tierasylen und Gnadenhöfen
- § 26 Aufzeichnungen
- 7. Abschnitt Haltung von Tieren zum Zwecke der Zucht mit Ausnahme der von der Meldepflicht ausgenommenen Tiere gemäß § 33 Abs. 1 Z 1 und 2
- § 27 Mindestanforderungen an die räumliche Ausstattung
- § 28 Aufzeichnungen
- § 30 Mindestanforderungen an die Betreuung der Tiere
- § 31 Besondere Voraussetzungen für die Haltung von Hunden zum Zwecke der Zucht
- § 32 Besondere Voraussetzungen für das Halten von Katzen zum Zwecke der Zucht
- 8. Abschnitt Ausnahmen von der Meldepflicht für die Haltung von Tieren zum Zwecke der Zucht
- § 33 Ausnahmen von der Meldepflicht
- § 34 Wildtiere
- § 35 Zuchtverbände und -vereine
- § 36 Vorlage von Zucht- bzw. Maßnahmenprogrammen
- 9. Abschnitt Schlussbestimmungen
- § 37 Inkrafttretens- und Übergangsbestimmungen