Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
LAWxPERT Anmelden Kostenloses Konto

Festlegung einheitlicher Standards beim · Festlegung einheitlicher Standards beim Infrastrukturaufbau für alternative Kraftstoffe

§ 5 Festlegung einheitlicher Standards beim Verwaltungsstrafbestimmungen

In KraftAmtlicher Text

(1) Wer die Pflichten gemäß § 3 Abs. 2 bis 4 und die technischen Spezifikationen gemäß § 4 nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 1 000 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 2 000 Euro zu bestrafen.

(2) Wer die Pflichten gemäß § 3 Abs. 5 nicht erfüllt, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit Geldstrafe bis zu 1 000 Euro, im Wiederholungsfall mit Geldstrafe bis zu 2 000 Euro zu bestrafen.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2021-07-28