MKGAV · Modulare Kanzlei- und Gerichtsvollzieher/innen-Grundausbildungsverordnung
§ 15 MKGAVGrundlagenmodule
4. Abschnitt Modulare Grundausbildung für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher
Die Grundlagenmodule werden für Bedienstete nach dem dritten Abschnitt und solche nach dem vierten Abschnitt dieser Verordnung gemeinsam abgehalten. § 11 kommt zur Anwendung.