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MKGAV · Modulare Kanzlei- und Gerichtsvollzieher/innen-Grundausbildungsverordnung

§ 15 MKGAVGrundlagenmodule

4. Abschnitt Modulare Grundausbildung für Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher

In KraftAmtlicher Text

Die Grundlagenmodule werden für Bedienstete nach dem dritten Abschnitt und solche nach dem vierten Abschnitt dieser Verordnung gemeinsam abgehalten. § 11 kommt zur Anwendung.