PLABG · Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge
§ 13 PLABGVerweise auf andere Bundesgesetze
5. Abschnitt
Wenn in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.
PLABG · Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge
5. Abschnitt
Wenn in diesem Bundesgesetz auf Bestimmungen anderer Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden.