AT · Schlachtkörper-Klassifizierungs-Verordnu
Schlachtkörper-Klassifizierungs-Verordnung 2018
Inhalt
- § 0
- 1. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- § 1 Geltungsbereich
- 2. Abschnitt Handelsklassenschema für Schlachtkörper von mindestens acht Monate alten Rindern
- § 2 Protokoll bei Rinderschlachtkörpern
- § 3 Kennzeichnung von Rinderschlachtkörpern
- 3. Abschnitt Handelsklassenschema für Schlachtkörper von Schweinen
- § 4 Schweineschlachtkörper
- § 5 Einstufung
- § 6 Protokoll bei Schweineschlachtkörpern
- § 7 Kennzeichnung von Schweineschlachtkörpern
- 4. Abschnitt Klassifizierungsdienste
- § 8 Klassifizierungsdienst bei Rinderschlachtbetrieben
- § 9 Klassifizierungsdienst bei Schweineschlachtbetrieben
- 5. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen für Rinder- und Schweineschlachtkörper
- § 10 Elektronische Hilfsmittel
- § 11 Messgeräte und Zusatzeinrichtungen
- 6. Abschnitt Einstufung von weniger als zwölf Monate alten Rindern
- § 12 Einstufung
- 7. Abschnitt Straf- und Schlussbestimmungen
- § 13 Strafbestimmungen
- § 14 Inkrafttreten; Außerkrafttreten