Luftverkehrsabkommen Kanada, EG und Mitg · Luftverkehrsabkommen Kanada, EG und Mitgliedstaaten
§ 4 Luftverkehrsabkommen Kanada, EG und MitgInvestitionen
ARTIKEL 4
Jede Vertragspartei gestattet Staatsangehörigen Kanadas oder eines Mitgliedstaats vorbehaltlich der Bedingungen des Anhangs 2 die vollständige Eigentümerschaft an ihren Luftfahrtunternehmen.