Fahrradmechatronik-Ausbildungsordnung · Fahrradmechatronik-Ausbildungsordnung
§ 13 Fahrradmechatronik-AusbildungsordnungEvaluierung
Praktische Prüfung
Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Fahrradmechatronik ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2023 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2020-01-01