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Fahrradmechatronik-Ausbildungsordnung · Fahrradmechatronik-Ausbildungsordnung

§ 13 Fahrradmechatronik-AusbildungsordnungEvaluierung

Praktische Prüfung

In KraftAmtlicher Text

Die Zweckmäßigkeit der Ausbildung im Lehrberuf Fahrradmechatronik ist mit wissenschaftlicher Begleitung zu evaluieren. Der Bundes-Berufsausbildungsbeirat hat bis zum 31. Dezember 2023 ein Gutachten (Befund, Motivenbericht und Schlussfolgerungen) über die Überführung in die Regelausbildung an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zu erstatten.

Änderungsgeschichte
  • In Kraft seit 2020-01-01