Errichtung einer weiteren Notarstelle in · Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wiener Neustadt
§ 0 Errichtung einer weiteren Notarstelle in
Verordnung des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz über die Errichtung einer weiteren Notarstelle in Wiener Neustadt
StF: BGBl. II Nr. 252/2019
Auf Grund des § 9 Notariatsordnung, RGBl. Nr. 75/1871 , zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 61/2019 , wird verordnet:
Verweist auf
- Errichtung einer weiteren Notarstelle in Art. 9