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CFPG · COVID-19-Förderungsprüfungsgesetz

§ 14h CFPGBeauftragte Förderungsprüfung

4c. Abschnitt Prüfung von Förderungen nach dem Investitionsprämiengesetz

In KraftAmtlicher Text

Auf Weisung des Bundesministers für Finanzen hat das zuständige Finanzamt die Prüfung einer Förderung nach dem Investitionsprämiengesetz auch dann vorzunehmen, wenn keine abgabenrechtliche Prüfung oder Nachschau durchgeführt werden soll.