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Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger au · Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger aus dem Einsatzpräsenzdienst

§ 2 Entlassung bestimmter Wehrpflichtiger au

In KraftAmtlicher Text

Die Entlassung nach § 1 betrifft jene Wehrpflichtigen, die zu diesem Zeitpunkt in folgenden strukturierten Einheiten eingeteilt sind:

1. 3. Jägerkompanie des Jägerbataillons VORARLBERG,

2. 3. Jägerkompanie des Jägerbataillons SALZBURG,

3. 1. Jägerkompanie des Jägerbataillons OBERÖSTERREICH,

4. 1. Jägerkompanie des Jägerbataillons NIEDERÖSTERREICH,

5. Jägerkompanie TULLN und

6. Jägerkompanie KORNEUBURG.