StrSchG 2020 · Strahlenschutzgesetz 2020
§ 135 StrSchG 2020Zentrales Störfallregister
3. Hauptstück Zentrale Strahlenschutzregister, Strahlenschutzpass
Im Zentralen Störfallregister sind Daten über signifikante Ereignisse, die auf der International Nuclear and Radiological Event Scale der Internationalen Atomenergieorganisation mit Stufe 1 oder höher zu bewerten sind, zu sammeln und zu speichern.