§ 0 Fahrverbot auf der A12 Inntalautobahn im
Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, mit der auf der A12 Inntalautobahn im Bereich Anschlussstelle Wattens auf den Abfahrtsrampen ein Fahrverbot verordnet wird
StF: BGBl. II Nr. 289/2020
Auf Grund des § 43 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960, BGBl. Nr. 159, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 24/2020 , wird verordnet:
Verweist auf
- Fahrverbot auf der A12 Inntalautobahn im Art. 43