KIG 2020 · Kommunalinvestitionsgesetz 2020
§ 4 KIG 2020Controlling und Evaluierung
Der Bund hat das Recht, den Einsatz sowie die Auswirkung der Finanzzuweisungen einer Evaluierung zu unterziehen. Die Gemeinden sind verpflichtet, den Bund dabei zu unterstützen.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2025-07-01