Luftverkehrsabkommen EG und ihren Mitgli · Luftverkehrsabkommen EG und ihren Mitgliedstaaten – USA
§ 6 Luftverkehrsabkommen EG und ihren MitgliZusätzliche Regelungen in Bezug auf Eigentumsverhältnisse, Investitionen und Kontrolle
ARTIKEL 6
Ungeachtet der anderen Bestimmungen dieses Abkommens wenden die Vertragsparteien bei ihren Beschlüssen, die sie gemäß ihren jeweiligen Gesetzen und sonstigen Rechtsvorschriften über Eigentumsverhältnisse, Investitionen und Kontrolle treffen, die Bestimmungen von Anhang 4 an.
Änderungsgeschichte
- In Kraft seit 2022-05-05