Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
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Abkommen über den gemeinsamen Luftverkeh · Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits

§ 18 Abkommen über den gemeinsamen LuftverkehVerbraucherschutz

ARTIKEL 18

In KraftAmtlicher Text

Vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen in Anhang II handeln die Vertragsparteien im Einklang mit den Rechtsvorschriften für den Luftfahrtbereich, die in Teil G von Anhang III aufgeführt sind.