Rechtsbibliothek und Fallanalyse · Österreich · Belgien · Europäische Union
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Abkommen über den gemeinsamen Luftverkeh · Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits

§ 20 Abkommen über den gemeinsamen LuftverkehSoziale Aspekte

ARTIKEL 20

In KraftAmtlicher Text

Vorbehaltlich der Übergangsbestimmungen in Anhang II handeln die Vertragsparteien im Einklang mit den Rechtsvorschriften für den Luftfahrtbereich, die in Teil F von Anhang III aufgeführt sind.