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Abkommen über den gemeinsamen Luftverkeh · Abkommen über den gemeinsamen Luftverkehrsraum zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits

§ 28 Abkommen über den gemeinsamen LuftverkehRegistrierung bei der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation und dem Sekretariat der Vereinten Nationen

ARTIKEL 28

In KraftAmtlicher Text

Dieses Abkommen und alle Änderungen werden bei der ICAO und bei dem Sekretariat der Vereinten Nationen registriert.