§ 0 Austausch und gegenseitiger Schutz klass
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 118/2020
Die Österreichische Bundesregierung und der Ministerrat von Bosnien und Herzegowina (im Weiteren „die Parteien“ genannt) –
In der Absicht, den Schutz aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem innerstaatlichen Recht einer der Parteien als solche eingestuft und gekennzeichnet wurden und an die andere Partei übermittelt wurden,
Von dem Wunsch geleitet, Regeln zum gegenseitigen Schutz der übermittelten oder im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien entstandenen klassifizierten Informationen vorzusehen,
sind wie folgt übereingekommen:
Die Mitteilungen gemäß Art. 16 Abs. 1 des Abkommens wurden am 16. April 2019 bzw. 14. Juli 2020 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 16 Abs. 1 mit 1. September 2020 in Kraft.