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Austausch und gegenseitiger Schutz klass · Austausch und gegenseitiger Schutz klassifizierter Informationen (Bosnien-Herzegowina)

§ 8 Austausch und gegenseitiger Schutz klassÜBERMITTLUNG

ARTIKEL 8

In KraftAmtlicher Text

Klassifizierte Informationen werden auf diplomatischem Weg oder auf jedem anderen zwischen den Parteien vereinbarten Weg übermittelt. Die empfangende Partei bestätigt den Empfang der klassifizierten Informationen der Klassifizierungsstufe VERTRAULICH / POVJERLJIVO / CONFIDENTIAL oder höher in schriftlicher Form.