§ 8 Übereinkommen zur Errichtung der InternaStruktur der Stiftung
ARTIKEL 8
Die EU-LAK-Stiftung hat
a) einen Stiftungsrat,
b) einen Präsidenten und
c) einen Geschäftsführenden Direktor.
ARTIKEL 8
Die EU-LAK-Stiftung hat
a) einen Stiftungsrat,
b) einen Präsidenten und
c) einen Geschäftsführenden Direktor.