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VwG-PauschVgtV · Pauschalvergütungsverordnung Verwaltungsgerichte

§ 1 VwG-PauschVgtVPauschalvergütung

In KraftAmtlicher Text

Die Höhe der Pauschalvergütung für die Leistungen der nach § 45a RAO im Rahmen der Verfahrenshilfe vor den Verwaltungsbehörden und den Verwaltungsgerichten bestellten Rechtsanwälte wird für das Kalenderjahr 2020 und die folgenden Kalenderjahre mit 53 000 Euro jährlich festgesetzt.